Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Wahldienststelle Heidelberg
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

Bewerberlisten im Überblick
Hier finden Sie eine Übersicht aller für die Heidelberger Kommunalwahl 2024 zugelassenen Bewerberlisten sowie Kandidatinnen und Kandidaten. mehr dazu

Briefwahl
Wer möchte, kann Briefwahl beantragen. Das geht online schnell, unkompliziert und rund um die Uhr.
 
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Informationen zur Kommunalwahl 2024 in Heidelberg

Wann wird gewählt?

Wann wird gewählt?

Das Landesinnenministerium hat den 9. Juni 2024 als Wahltag für die nächste Gemeinderatswahl bestimmt.

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

Für die Vorbereitung und Durchführung der Gemeinderatswahl gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils aktuellen Fassung.

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

Was ist der Gemeinderat?

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 48 ehrenamtlichen Mitgliedern, den gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er sie nicht dem Oberbürgermeister übertragen hat oder dieser kraft Gesetzes zuständig ist. Er regelt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung einschließlich der Ausführung seiner Beschlüsse.

Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in geheimer Wahl alle 5 Jahre gewählt.Bei den Kommunalwahlen werden in allen Städten und Gemeinden und Wahlkreisen in Baden-Württemberg die Gemeinderäte und Kreistage gewählt.

Wahlsystem

Das Wahlsystem

Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind.Die Heidelbergerinnen und Heidelberger können demnach bis zu 48 Stimmen vergeben.

Wahlberechtigte können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Die Summe der vergebenen Stimmen darf insgesamt nicht größer sein als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.

Wer ist wahlberechtigt?

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Dies sind alle

  • Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, sogenannte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrages vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden),
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind oder früher schon einmal in Heidelberg gewohnt haben und innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind und
  • ihr Wahlrecht nicht verloren haben.

Wer kandidiert?

Wer kandidiert?

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Heidelberg hat am Mittwoch, 3. April 2024, in öffentlicher Sitzung 15 Bewerberlisten (Wahlvorschläge) für die Gemeinderatswahl zugelassen. 

Alle 15 Listen waren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 28. März 2024 (18 Uhr) fristgerecht und - wo erforderlich - mit den notwendigen Unterstützungsunterschriften beim Gemeindewahlleiter eingegangen.

Eine Übersicht aller für die Gemeinderatswahl 2024 zugelassenen Listen sowie Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier

Wann erhalte ich eine Wahlbenachrichtigung?

Wann erhalte ich eine Wahlbenachrichtigung?

Allen Wahlberechtigten, die für die Europa- und Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen sind, wird bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 19. Mai 2024 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
 
Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 58-42220 erkundigen.
 
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.
 
Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können daraufhin innerhalb der Einsichtsfrist (Montag, 20. Mai 2024 bis Freitag, 24. Mai 2024 während den Öffnungszeiten (Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr) bei der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Bitte beachten Sie, dass mit dem Versand und der Ausgabe der Briefwahlunterlagen frühestens am 8. Mai 2024 begonnen werden kann.

Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.
Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, hat dafür mehrere Antragsformen zur Verfügung.

  • QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
  • Online-Antrag – hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (ggf. abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden.
  • Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages.
  • Per E-Mail wahldienststelle@heidelberg.de unter Angabe des Namens, des Vornamens, des Geburtsdatums, der Adresse und gegebenenfalls der abweichenden Versandanschrift.
  • Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag.

Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an den Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
 
Auch in den Außenstellen der Bürgerämter können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 7. Juni 2024 während der individuellen Öffnungszeiten abgegeben werden.
 
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 8. Juni 2024 von 10 bis 12 Uhr durch die Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 9. Juni 2024; 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
 
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
 
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220 oder per Mail unter Wahldienststelle@Heidelberg.de.

Wie viele Stimmen hat jede Wählerin und jeder Wähler?

Wie viele Stimmen hat jede Wählerin und jeder Wähler?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu wählen sind.
Die Heidelbergerinnen und Heidelberger haben also 48 Stimmen zu vergeben. Mit den Stimmen kann die Wählerin oder der Wähler beliebige Kandidatinnen und Kandidaten aus allen zur Wahl zugelassenen Listen wählen, die bei der Kommunalwahl in Heidelberg antreten. Sie oder er kann jeder Kandidatin und jedem Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben. Die Summe der vergebenen Stimmen darf insgesamt nicht größer sein als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (48 Gemeinderatsmitglieder – 48 Kandidat/innen – 48 Stimmen). Der Stimmzettel ist sonst ungültig.

Was ist bei Umzug zu beachten?

Was ist bei Umzug zu beachten?

Wer für die jeweils anstehende Wahl wahlberechtigt ist, kann nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt wird.
Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 19. Mai 2024 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises/Passes wählen. Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Dieser kann in der Wahldienststelle oder bei den Bürgerämtern voraussichtlich ab dem 8. Mai 2024 beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 7. Juni 2024; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet. In der Wahldienststelle und in allen Bürgerämtern kann auch direkt per Briefwahl gewählt werden. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können mittels QR-Code oder per online-Antrag über beantragt werden.

Wahlgebäude in Heidelberg

Wahlgebäude in Heidelberg

Für die Europa- und Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 gibt es in Heidelberg insgesamt 91 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am 19. Mai 2024 erhalten haben sollten.
 
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum in Heidelberg oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine können in der Wahldienststelle und bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den individuellen Öffnungszeiten beantragt werden.
Die Antragsfrist endet am Freitag, 7. Mai 2024; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet.  
 
Der Großteil der Wahllokale ist auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste unten). Personen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen jedoch vorher einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
 
Selbstverständlich besteht neben der Möglichkeit der Online-Beantragung auch die Möglichkeit die Unterlagen persönlich in jedem Bürgeramt während der individuellen Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und abzuholen oder dort gleich zu wählen.
 
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 58-42220 erfragen.

Rollstuhlgerechte Wahlgebäude

Wahlbezirke Wahlgebäude Anschrift
001-01, 001-02 Schlierbach Grundschule, Sporthalle
(Aufzug mit Bedienpersonal)
Schlierbacher Landstraße 23
002-01 Rathaus Marktplatz 10
002-02, 002-03, 002-04, 002-05, 002-06 Hölderlin-Gymnasium Plöck 40/42
003-01, 003-02, 003-03, 003-04 Volkshochschule Heidelberg Bergheimer Straße 76
004-08, 004-09 Willy-Hellpach-Schule Römerstraße 77
005-01, 005-02, 005-03, 005-04 Chapel Südstadt Rheinstr. 12/4
006-01, 006-02, 006-03, 006-04 Eichendorffhalle Heidelberger Str. 50-52
006-05, 006-06, 006-07, 006-08, 006-09, 006-10 Internationale Gesamtschule Heidelberg Baden-Badener Straße 14
007-01, 007-02, 007-03, 007-08, 007-09 Kurpfalzschule Schäfergasse 18
007-04, 007-05, 007-06, 007-07 Geschwister-Scholl-Schule Königsberger Straße 2
008-01, 008-02, 008-03, 008-04, 008-05 Albert-Schweitzer-Schule Schwanenweg 3
009-01, 009-02, 009-03, 009-04, 009-05 Fröbelschule, Sporthalle Mannheimer Straße 217, Eingang Wundtstraße
009-06 Johannes-Gutenberg-Schule, Pausenhalle Wieblinger Weg 24/7
010-01, 010-02, 010-03, 010-11, 010-12 Heiligenbergschule Berliner Straße 100
Eingang Schubertstraße
010-04, 010-07, 010-08, 010-09 Tiefburgschule, Turnhalle
(Aufzug mit Bedienpersonal)
An der Tiefburg
010-05, 010-06 Tiefburgschule, Pausenhalle Kriegsstraße 14
010-10 Bürgeramt Handschuhsheim Dossenheimer Landstraße 13
011-01 Bürgeramt Neuenheim Rahmengasse 21
011-06, 011-07, 011-08 Bunsen-Gymnasium Humboldtstraße 23
013-01, 013-02, 013-03 Grundschule Emmertsgrund Forum 1
014-04, 014-05, 014-07 Steinbachhalle, Aula Am Fürstenweiher 40
014-06 Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal Wilhelmsfelderstraße 107
015-01, 015-02, 015-03, 015-04 Grundschule Bahnstadt  Gadamerplatz 3

Nicht rollstuhlgerechte Wahlgebäude

Wahlbezirke Wahlgebäude Anschrift
004-01, 004-02, 004-03, 004-04, 004-05, 004-06, 004-07 Landhausschule Landhausstraße 20
011-02, 011-03, 011-04, 011-05 Johannes-Kepler-Realschule Mönchhofstraße 24
012-01, 012-02 Waldparkschule Am Waldrand 21
014-01, 014-02, 014-03 Neckarschule Peterstaler Straße 15

Auszählorte der Briefwahlbezirke

Briefwahlbezirke Auszählgebäude Anschrift
001-B90, 001-B91, 002-B90, 002-B91, 002-B92, 002-B93, 003-B90, 003-B91, 003-B92, 004-B90, 004-B91, 004-B92, 004-B93, 004-B94, 005-B90, 005-B91, 006-B90, 006-B91, 006-B92, 006-B93, 006-B94 Gregor-Mendel-Realschule Harbigweg 24
006-B95, 007-B90, 007-B91, 007-B92, 007-B93, 008-B90, 008-B91, 008-B92, 008-B93, 009-B90, 009-B91, 009-B92, 009-B93, 010-B90, 010-B91, 010-B92, 010-B93, 010-B94, 011-B90, 011-B91, 011-B92, 011-B93, 011-B94, 012-B90, 012-B91, 013-B90, 013-B91, 014-B90, 014-B91, 014-B92, 014-B93, 015-B90, 015-B91 Julius-Spinger-Schule Mark-Twain-Straße 1
007-B94, 007-B95 Bürgeramt Mitte Bergheimer Straße 69
010-B95, 010-B96 Rathaus Marktplatz 10

Ergebnisse der letzten Kommunalwahl 2019 in Heidelberg

Ergebnisse der letzten Kommunalwahl 2019 in Heidelberg

Die Ergebnisse der letzten Kommunalwahl in Heidelberg am 26. Mai 2019 finden Sie hier

Geo-Daten zu den Wahlbezirken

Geo-Daten zu den Wahlbezirken

Einen Stadtplan mit Einzeichnung der Wahlbezirke, Wahllokale und weiteren Infos erhalten Sie hier

Die GeoJSON-Datei zu den Wahlbezirken der Europa- und Kommunalwahl 2024 in Heidelberg erhalten Sie als Download hier (648 KB)